Bärbel Metzger Steuerberatung
Herzlich Willkommen

“…für jedes individuelle Problem die passenden Lösungen…”
Wir heißen Sie auf unserer Website recht herzlich willkommen. Besuchen Sie uns in unserer virtuellen Kanzlei und lernen Sie uns und unsere Leistungen kennen.
Wie wäre es mehr Zeit für ihr Kerngeschäft zu haben und sich mit voller Kraft den Dingen zu widmen, die Ihnen wichtig sind oder die Sie voranbringen wollen?
Wir sind ihr erster Ansprechpartner für ihre jährliche Steuererklärung, die Buchführung und den Jahresabschluss. Darüber hinaus unterstützen wir Sie auch bei unternehmerischen Entscheidungen, wie der Weiterentwicklung Ihres Betriebes, die Finanzierung einer Anschaffung oder die Betriebsübergabe oder –aufgabe.
Als Ihr Partner kümmern wir uns um Ihr Anliegen und Sie haben den Kopf frei für neue Ideen.
Leistungen
Wir sehen uns als Ihren Partner in der Erfüllung Ihrer steuerlichen Pflichten und als Coach für Ihr Unternehmen.
Die klassischen Tätigkeiten als Steuerberater übernehmen wir genauso gerne wie die laufende betriebswirtschftliche Beratung.
Rechnungswesen
Benötigen Sie Unterstützung beim Rechnungswesen?
Lohnbuchhaltung
Finanzbuchhaltung
Umsatzsteuer-, Lohnsteuer- und Sozialversicherungsanmeldungen
Wir sind ihr starker Partner im Bereich der digitalen Zusammenarbeit und des digitalen Rechnungswesen
Unterstützung bei der Umstellung auf digitale Prozesse
Steuerliche Beratung
Brauchen Sie einen Partner für die laufende steuerliche Beratung?
private Steuererklärungen
betriebliche Steuererklärungen
Einnahme-Überschuss-Rechnungen
Bilanzen (nach Handels- und Steuerrecht)
Begleitung bei Betriebsprüfungen
Begleitung bei Rechtsbehelfsverfahren und Verhandlungen mit dem Finanzamt
Betriebswirtschaftliche Beratung
Im laufenden Betrieb unterstützen wir Sie in folgenden Bereichen
Finanzierung
Unternehmensplanung
Prozessoptimierung
Rechtsformwahl
Betriebsübergabe
Betriebserweiterung
Existenzgründung

Aktuelles
Lotse Sonderausgabe 2020
Lotse Umsatzsteuersenkung – konkrete Handlungsempfehlungen für Sie Download
Lotse Sonderausgabe 2020
Lotse Wichtige Informationen zur Krisenbewältigung im Lotse Spezial – Sonderausgabe 2020 Download
FAQ
Für den Veranlagungszeitraum 2019 müssen Sie ohne steuerlichen Berater Ihre Steuererklärung bis zum 31.07.2020 beim Finanzamt eingereicht haben. Wenn Sie einen Steuerberater zur Hilfe beauftragen, verlängert sich die Frist bis zum 01.03.2021.
Bei verspäteter Abgabe der Steuererklärung werden Verspätungszuschläge festgesetzt.
Um Ihnen ein wenig Arbeit abzunehmen, stellen wir Ihnen die nötigen Unterlagen hier zur Verfügung.
Lassen Sie den “Fragebogen neuer Mitarbeiter” einfach von Ihrem Mitarbeiter ausfüllen und senden Sie uns diesen zu.
Fragebogen gering/kurzfristig Beschäftigte
Unter den Downloads finden Sie weitere hilfreiche Unterlagen.
Um Ihre Zeit bei uns möglichst effektiv nutzen zu können, bringen Sie bitte zum ersten Termin das jeweils für Sie zutreffende Mandatenstammblatt mit. Entweder das für natürliche Personen oder Unternehmen.
Wenn Sie nicht sicher sind, welches Sie benutzen sollen, fragen Sie gerne bei uns nach.
Mandatenstammblatt natürliche Person
Mandatenstammblatt juristische Person
Unter den Downloads finden Sie weitere hilfreiche Unterlagen.
Leider ist dies nicht möglich. Wir haben uns dazu entschieden, Termine nur noch nach Vereinbarung zu vergeben. Ohne Termin ist es uns nicht möglich, Sie optimal zu betreuen.
Am einfachsten ist es daher, wenn Sie das jeweilige für Sie zutreffende Kontaktformular auszufüllen. Wir werden uns dann schnellst möglich bei Ihnen zurück melden.
Ihre Frage ist nicht dabei?
eContent
Downloads
Hier haben Sie die Möglichkeit zu den Themenbereichen Mandantenstammdaten, Personalangelegenheiten oder Mandanteninformationen Unterlagen herunterzuladen.
Ihr Kontakt zu uns
Ihr Anliegen ist uns wichtig. Egal wie einfach oder kompliziert Ihr Frage ist, wir versuchen Ihnen so schnell wie möglich zu helfen. Sie können uns entweder anrufen oder direkt eine Nachricht per eMail zukommen lassen.
Durch das seit August 2002 geltende Geldwäschebekämpfungsgesetz wurden die Pflichten aus dem Geldwäschegesetz (GwG) auch auf Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte ausgedehnt.
Wir möchten Sie daher bitten, für das Erstgespräch, unten das jeweilig für Sie zutreffende Formular auszufüllen.